Falschparker-Stress? Falschparkärger?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ärgern auch Sie sich ständig über die notorische Blockierung Ihrer wertvollen Kundenparkplätze durch Nichtkunden oder Privatparklätze durch unberechtigte Falschparker?

Lösung mit Langzeitwirkung: Lassen Sie den Halter oder Fahrer anwaltlich abmahnen und ihn auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Das Besetzen von Parkplätzen durch notorische Falschparker nervt und bedeutet für den Gewerbetreibenden, Einzelhändler oder Freiberufler auch nicht selten eine finanzielle Einbuße.

 

 

Abmahnung als Alternative zum Abschleppen!

 

 

Vorteile der Abmahnung gegenüber dem Abschleppen auf einem Blick:

 

  • kein hohes Kostenrisiko

 

  • Kosten der Abmahnung zahlt der Falschparker (Erstattungsanspruch)

 

  • Die Kanzlei verlangt keinen Kostenvorschuss und macht die Kosten im Abmahnschreiben gleich beim Gegner geltend

 

  • Unkomplizierte Abwicklung ohne Kanzleibesuch und ohne viel Schriftverkehr möglich

 

  • Langzeitwirkung durch Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Bindung 30 Jahre)

 

  • Nur Kennzeichen, Foto und/oder ein Zeuge sowie kurze Beschreibung der Örtlichkeit und Zeitpunkt nötig

 

  • Abwicklung per E-Mail, Kontaktformular oder per Fax möglich